Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Turnierausschreibungen und sonstige den Vereinsspielbetrieb betreffenden Fragen entscheidet der Spielleiter bzw. der Jugendspielleiter. Gegen seine Entscheidung ist Einspruch an das Turniergericht zulässig. Dieses entscheidet endgültig.
Gehört ein Mitglied des Turniergerichtes einer Partei an oder ist es selbst Partei, so ist es an der Mitwirkung bei der Entscheidung verhindert. Über die Frage, ob eine Verhinderung vorliegt, entscheiden die übrigen Mitglieder des Turniergerichtes.
Anträge an das Turniergericht sind unverzüglich nach bekannt werden der Spielleiterentscheidung zu stellen und innerhalb von 14 Tage dem Vorsitzenden des Turniergerichtes gegenüber schriftlich zu begründen.
Dem Turniergericht gehören an:
Der Vorsitzende, die Beisitzer und zwei Ersatzmitglieder werden von der Jahreshauptversammlung für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
Januar-Schnellschach 2025 (U12)
Januar-Schach 960 2025 (U18)
Januar-Klubmeisterschaft 2025 (U18)
U10 Kinderschachteam | Freitags, 17–18 Uhr |
Jugend-Spielbetrieb (10 bis 18 Jahre) | Freitags, 17–19 Uhr |
Erwachsenen-Spielbetrieb | Freitags, ab 20 Uhr |
Schachtreff | Dienstags, 19–22 Uhr |
Jeweils im Haus der Vereine, Marktstraße 23